Es müssen 5 Lektionen Theorie-Kurs besucht und 6 Lektionen praktische Fahrstunden in der Fahrschule absolviert werden. Anschließend ist das "Duale Gespräch" zu besuchen. Mit der von der Fahrschule ausgestellten Bestätigung bekommt man von der Wohnsitzbehörde die Bewilligung zu Übungsfahrten.
Ja, es muss eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers abgegeben werden.
Unter www.fahrschule-aschauer.at > Termine/Module. Dort findest du die Termine der laufenden Module der Standard (NON-STOP-KURSE) - und Schnellkurse.
Die gesetzliche Wiederholfrist für Computer- als auch praktische Prüfung beträgt 2 Wochen.