Faq’s - Aschauer

FAQ

Finde Fragen
und Antworten in unseren FAQ

  • F:Welche Erste-Hilfe-Ausbildung ist erforderlich?

    a: Zur Erlangung der Führerscheine aller Klassen, ausgenommen Kl. D (Autobus) benötigst du eine 6-stündige Ausbildung (Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen) Klasse D (Autobus) benötigt eine 16-stündige Ausbildung. Solltest du deinen Erste-Hilfe-Ausweis nicht mehr finden, dann wende dich bitte rechtzeitig an das Jugend-Rot-Kreuz in Linz bzw an das jeweilige Institut bei dem die Ausbildung erfolgte, dort kannst du ein Duplikat bestellen. Bei zeitlich beschränkten Erste Hilfe-Bestätigungen, muss diese am Tag der praktischen Prüfung noch gültig sein. Die Erste-Hilfe-Bescheinigung ist zur Computerprüfung erforderlich, dh spätestens 10 Tage vor Prüfungsantritt müssen wir die Bescheinigung in der Fahrschule haben.

  • F:Wo finde ich die laufenden Kursmodule, wenn ich mal ein Modul nicht besuchen konnte, um dieses nachzuholen?

    a: Unter www.fahrschule-aschauer.at > Kurse. Dort findest du die Termine der laufenden Module der Standard (NON-STOP-KURSE) - und Schnellkurse.

  • F:In welchen Ländern wird unsere L 17-Ausbildung/Prüfung anerkannt?

    a: Großbritannien und Nordirland
    Dänemark (wenn im jeweiligen Staat nicht ansässig)
    Deutschland (wenn im jeweiligen Staat nicht ansässig)

  • F:Welche Voraussetzungen hat eine Begleitperson für L17 bzw. duale Ausbildung zu erfüllen?

    a: Eine Begleitperson muss seit sieben Jahren im Besitz der Lenkberechtigung Kl. B sein und darf in den letzten drei Jahren keine verkehrsrechtlichen Delikte begangen haben.
    Bei beiden Ausbildungsformen dürfen auch ZWEI Begleitpersonen eingebracht werden.

  • F:Umschreibung ausländischer Führerscheine: Kandidat will noch Übungsfahrt fahren, unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

    a: „Übungsfahrten bei Führerschein-Umschreibung – braucht nur die theor. Einweisung mit dem Begleiter und keine Vor- und Grundschulung.

  • F:Kann ein im Ausland zugelassenes KFZ zu Ausbildungs-/Prüfungsfahrten verwendet werden?

    a: Ja, es muss eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers abgegeben werden.

  • F:Welche Voraussetzungen muss das eingebrachte KFZ erfüllen?

    a: Das KFZ benötigt keine zusätzliche Überprüfung des Wirkungsgrades der Handbremse mehr, ebenso gibt es KEINE Vorschriften mehr, dass die Handbremse mittig und vom Beifahrer erreicht werden können muss.
    KFZ, die zur Prüfung eingebracht werden müssen 4-türig sein, mit 2-türigen KFZ’s wird keine Prüfungsfahrt abgenommen; für Ausbildungs- und Übungsfahrten ist jedoch auch ein 2-türiges KFZ erlaubt.
    Es können auch Automatik-Fahrzeuge eingebracht werden, allerdings soll die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden, da andernfalls der Führerschein auf „Automatik“ eingeschränkt werden würde.

  • F:Wann kann ich mich zum dualen Gespräch anmelden?

    a: Sobald der Theoriekurs absolviert, die erforderlichen Pflichtfahrlektionen abgeschlossen und die erforderlichen Unterlagen abgegeben wurden. (Arztgutachten, Erklärung Zulassungsbesitzer, Antrag Übungs- oder Ausbildungsfahrt, Führerscheinkopien der Begleiter)

  • F:Wie kann ich mich zum dualen Gespräch anmelden?

    a: Bitte melde dich auf der Homepage für das duale Gespräch an (Kontakte-Duales Gespräch) Hier kannst du dich und deine Begleiter direkt für den entsprechenden Termin anmelden.

  • F:Was ist zum dualen Gespräch mitzubringen?

    a: Bewerber
    Lichtbildausweis (zur Anmeldung bereits mitbringen)
    2 Passfotos (EU-Format)
    evt. Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
    Arztgutachten
    Erste-Hilfe-Nachweis

    Begleiter Führerschein-Kopie
    ausgefüllte Versicherungsformulare
    Erklärung Zulassungsbesitzer
    Antrag auf Bewilligung der Übungsfahrt/Ausbildungsfahrt

    Wir bitten dich, die hier angeführten Unterlagen zum dualen Gespräch mitzubringen (falls diese noch nicht abgegeben wurden. Nur komplette Anträge dürfen unsererseits an die Behörde (Landespolizeidirektion Wels/Bezirkshauptmannschaften) übermittelt werden. Alle erforderlichen Formulare liegen im Fahrschulbüro auf oder können im Download-Bereich heruntergeladen werden.

  • F:Wie bekomme ich einen Prüfungstermin?

    a: Alle erforderlichen Theoriekurse müssen absolviert sein.
    Du suchst dir auf der Homepage einen Wunschtermin. Von diesem Termin rechnest du 10 Tage zurück, denn zu diesem Zeitpunkt brauchen wir 2 positive Vorprüfungen von dir, damit du einen fixen Platz auf der Prüfungsliste bekommst.
    Du benötigst 2 Vorprüfungen mit mindestens 82%, damit du ein "Fixstarter" bei der jeweiligen Prüfung wirst.
    Du entscheidest selber, wann du zur Prüfung gehen willst (wenn du dich gut vorbereitet fühlst). Von uns bekommst du keine Vorgabe, wann du zur Prüfung gehen musst. Die Vorprüfungen geben dir auch Aufschluss über deinen Wissensstand und du kannst daraus ersehen, wo vielleicht noch Lern- oder Nachholbedarf besteht.

  • F:Wann kann ich als L17-Kandidat zur Computerprüfung antreten?

    a: Voraussetzungen zum Prüfungsantritt sind:
    alle Kursmodule besucht
    2 positive Vorprüfungen absolviert
    alle erforderlichen Dokumente abgegeben

  • F:Was ist zur Prüfung mitzubringen?

    a: Zur Computer-Prüfung bekommst du eine Einladung per Mail mit der zugewiesenen Prüfungszeit sowie Endabrechnung und allen erforderlichen Informationen.
    Mitzubringen sind: Zur Computer- und praktischen Prüfung bekommst du eine Einladung per Mail mit der zugewiesenen Prüfungszeit sowie Endabrechnung und allen erforderlichen Informationen. Mitzubringen sind:
    Lichtbildausweis
    letzter Einzahlungsbeleg (Zahlschein, Elba, Internetbanking -Kopie)
    fehlende Unterlagen (lt. Einladungsschreiben)

  • F:Was ist die gesetzliche Wiederholfrist?

    a: Die gesetzliche Wiederholfrist sowohl für Computerprüfung, als auch für die praktische Prüfung beträgt 2 Wochen.

  • F:Gibt es eine Erfolgsgarantie bei Prüfungsversagen?

    a: Selbstverständlich gibt es bei uns eine Erfolgsgarantie. Schaffst du auf deiner Online Lern-App den angezeigten Lernerfolg auf 94% zu steigern, zahlst du für die nächste Prüfung KEINE Wiederholgebühr.

  • F:Wann muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden?

    a: Kl. A Fahrsicherheitstraining 2. – 12. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. A Perfektionsfahrt 4. – 14. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. B Erste Perfektionsfahrt 2. – 4. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. B/B7 Fahrsicherheitstraining 3. – 9. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. B/B7 Zweite Perfektionsfahrt 6. – 12. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. B7 KEINE erste Perfektionsfahrt Kl. B7 Fahrsicherheitstraining 3. – 9. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum
    Kl. B7 2. Perfektionsfahrt 6. – 12. Monat ab Führerscheinausstellungsdatum

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