Klasse B Code 111 (bis 125 ccm) MOTORRAD
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– Das Mindestalter ergibt sich aus fünf Jahren ununterbrochenem Besitz der Klasse B. Die
Probezeit muss auch abgelaufen sein.
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt wird NICHT überprüft)
- Es ist kein neuer Erste-Hilfe-Kurs nötig.
Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist beim Erwerb von Code 111 zu absolvieren:
- Keine Theorieausbildung erforderlich
- Praxis 6 UE erforderlich
Theorieprüfung:
Fahrprüfung:
KEINE Fahrprüfung, nur Absolvierung aller Übungen.
Führerscheindokument:
Der Führerschein wird mit der Ausbildungsbestätigung auf der Behörde beantragt.
Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.
Führerschein auf Probe:
Es gibt keine Probezeit.
Mehrphasenausbildung:
Es gibt keine Mehrphasenausbildung.
Upgrade von B Code 111 auf A1
Nach zwei Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 werden bei der Ausbildung für die Klasse A1 die bereits absolvierten sechs Fahrlektionen angerechnet. Bei der Ausbildung für A2 oder A kann nichts angerechnet werden.
DOWNLOAD KLASSE B CODE 111 – Informationen
Klasse B - L17
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 15,5 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
- Erste-Hilfe-Kurs (mind. 6-stündiger Kurs erforderlich)
- Verkehrszuverlässigkeit (wird von der Behörde überprüft)
Fahrschulausbildung:
- Theoriekurs 20 UE Grundwissen
- Theoriekurs 12 UE klassenspezifisches Wissen
- 17 Fahrlektionen (und Ausbildungsfahrten gemeinsam mit Begleitperson im Umfang von 3000 km)
Theorieprüfung:
- Computerprüfung (Basismodul Grundwissen + klassenspezifisches Modul)
- Module können einzeln oder gemeinsam abgelegt werden
- Jedes Modul besteht aus 20 Hauptfragen und zu jeder Frage ist auch eine Zusatzfrage zu beantworten. Hierfür stehen jeweils 30 Minuten pro Modul zur Verfügung.
Fahrprüfung:
Die Fahrprüfung darf frühestens am 17. Geburtstag und den gefahrenen 3000 km stattfinden.
Sie besteht aus vier Anforderungen:
- Überprüfung am Fahrzeug
- Langsamfahrübungen am Übungsplatz
- Prüfungsfahrt 25 Minuten im Straßenverkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Führerscheindokument:
Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.
Führerschein auf Probe:
Die Probezeit dauert bis zum 21. Lebensjahr.
Mehrphasenausbildung:
Die Mehrphasenausbildung ist nur beim Erwerb der Klasse B zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt (ENTFÄLLT bei Ausbildung L17!!!)
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zw. 3. und 9. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
- 2. Perfektionsfahrt (zw. 6. und 12. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender spritsparender Fahrt (ökonomisches Fahren).
DOWNLOAD KLASSE B L-17 – Informationen
Klasse B (Vollausbildung)
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 17,5 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
- Erste-Hilfe-Kurs (mind. 6-stündiger Kurs erforderlich)
- Verkehrszuverlässigkeit (wird von der Behörde überprüft)
Fahrschulausbildung:
- Theoriekurs 20 UE Grundwissen
- Theoriekurs 12 UE klassenspezifisches Wissen
- 18 Fahrlektionen
Theorieprüfung:
- Computerprüfung (Basismodul Grundwissen + klassenspezifisches Modul)
- Module können einzeln oder gemeinsam abgelegt werden
- Jedes Modul besteht aus 20 Hauptfragen und zu jeder Frage ist auch eine Zusatzfrage zu beantworten. Hierfür stehen jeweils 30 Minuten pro Modul zur Verfügung.
Fahrprüfung:
Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden.
Sie besteht aus vier Anforderungen:
- Überprüfung am Fahrzeug
- Langsamfahrübungen am Übungsplatz
- Prüfungsfahrt 25 Minuten im Straßenverkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Führerscheindokument:
Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.
Führerschein auf Probe:
Die Probezeit dauert drei Jahre.
Mehrphasenausbildung:
Die Mehrphasenausbildung ist nur beim Erwerb der Klasse B zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt (zw. 2. und 4. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender Besprechung. - Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zw. 3. und 9. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
- 2. Perfektionsfahrt (zw. 6. und 12. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender spritsparender Fahrt (ökonomisches Fahren).
DOWNLOAD KLASSE B VOLLAUSBILDUNG – Informationen
Klasse B – Duale Ausbildung
Klasse B – Duale Ausbildung
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 17,5 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
- Erste-Hilfe-Kurs (mind. 6-stündiger Kurs erforderlich)
- Verkehrszuverlässigkeit (wird von der Behörde überprüft)
Fahrschulausbildung:
- Theoriekurs 20 UE Grundwissen
- Theoriekurs 12 UE klassenspezifisches Wissen
- 12 Fahrlektionen (und Übungsfahrten gemeinsam mit Begleitperson im Umfang von 1000 km)
Theorieprüfung:
- Computerprüfung (Basismodul Grundwissen + klassenspezifisches Modul)
- Module können einzeln oder gemeinsam abgelegt werden
- Jedes Modul besteht aus 20 Hauptfragen und zu jeder Frage ist auch eine Zusatzfrage zu beantworten. Hierfür stehen jeweils 30 Minuten pro Modul zur Verfügung.
Fahrprüfung:
Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag und den gefahrenen 1000 km stattfinden.
Sie besteht aus vier Anforderungen:
- Überprüfung am Fahrzeug
- Langsamfahrübungen am Übungsplatz
- Prüfungsfahrt 25 Minuten im Straßenverkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Führerscheindokument:
Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.
Führerschein auf Probe:
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Mehrphasenausbildung:
Die Mehrphasenausbildung ist nur beim Erwerb der Klasse B zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt (zw. 2. Und 4. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender Besprechung. - Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zw. 3. und 9. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
- 2. Perfektionsfahrt (zw. 6. und 12. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender spritsparender Fahrt (ökonomisches Fahren).
DOWNLOAD KLASSE B DUAL – Informationen
Mehrphasen-Ausbildung
Für wen gilt die Mehrphasenausbildung:
Alle Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, A oder B müssen unabhängig von Ihrem Alter die Mehrphasenausbildung absolvieren.
Zeitrahmen und Sanktionen:
Mit der bestandenen Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt.
Innerhalb von zwölf Monaten (14 Monate bei der Klass A) sind alle jeweiligen Module der zweiten Ausbildungsphase zu absolvieren.
Wer nicht die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum absolviert, wird schriftlich vom Führerscheinregister dazu aufgefordert und bekommt dafür vier Monate Nachfrist.
Werden die fehlenden Module dennoch nicht absolviert, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine zweite Nachfrist von vier Monaten zugestanden.
Sind beim Ablauf der zweiten Nachfrist die fehlenden Module noch immer nicht absolviert, wird der Führerschein von der Behörde wieder eingezogen und die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung aller Ausbildungsinhalte entzogen.
Klasse B (Vollausbildung/Dual):
Die Mehrphasenausbildung ist beim Erwerb der Klasse B (Vollausbildung/Dual) zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt (zw. 2. Und 4. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender Besprechung. - Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zw. 3. und 9. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
- 2. Perfektionsfahrt (zw. 6. und 12. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender spritsparender Fahrt (ökonomisches Fahren).
Klasse B (L17):
Die Mehrphasenausbildung ist beim Erwerb der Klasse B (L17) zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt ENTFÄLLT
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zw. 3. und 9. Monat nach Führerscheinausstellungsdatum)
- 2. Perfektionsfahrt (zw. 6. und 12. Monat nach Führerscheinausstellung)
Die Perfektionsfahrt ist eine Fahrt mit Fahrlehrer und eigenem PKW mit anschließender spritsparender Fahrt (ökonomisches Fahren).
Klassen A1, A2, A:
Die Mehrphasenausbildung ist beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
- Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4 – 14 Monate nach der Prüfung)
DOWNLOAD MEHRPHASENAUSBILDUNG – Informationen