Motorrad - A2, A - Aschauer

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Klasse A2, A Motorrad

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KLASSE A2

Persönliche Voraussetzungen:

Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
      –    17,5 Jahre – gleichzeitig kann auch die normale B-Ausbildung begonnen  
            werden
.

  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
  • Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Besitz der Klasse B)

Fahrschulausbildung:

Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:

  • Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten: 20 UE (entfällt bei Besitz der Klasse B)
  • Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer: 6 UE
  • 14 Fahrlektionen

Theorieprüfung:

Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:

  • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten. (entfällt bei Besitz der Klasse B)
  • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

Fahrprüfung:

Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden.

Sie besteht aus:

  • Sicherheitskontrollen vor Fahrantritt
  • Fahrübungen
  • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
  • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

Führerscheindokument:

Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.

Führerschein auf Probe:

Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde.

Mehrphasenausbildung:

Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
  • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4-14 Monate nach der Prüfung)

KLASSE A

Persönliche Voraussetzungen:

Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
      –    23,5 Jahre – ohne Vorbesitz der Klasse A2
         
 Bei Besitz von A2 frühestens 1,5 Jahre nach der erfolgreichen A2-Fahrprüfung

  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
  • Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Besitz der Klasse B)

 

Fahrschulausbildung:

Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:

  • Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten: 20 UE (entfällt bei Besitz der Klasse B)
  • Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer: 6 UE
  • 14 Fahrlektionen

 

Theorieprüfung:

Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:

  • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten. (entfällt bei Besitz der Klasse B)
  • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

 

Fahrprüfung:

Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden.

Sie besteht aus:

 

  • Sicherheitskontrollen vor Fahrantritt
  • Fahrübungen
  • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
  • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

 

Führerscheindokument:

Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.

 

Führerschein auf Probe:

Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde.

 

Mehrphasenausbildung:

Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
  • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4-14 Monate nach der Prüfung)

 

Upgrade von A1 oder A2 auf A:

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse.

Nach zwei Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A entweder eine Praxisprüfung abgelegt werden, oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining.

Wer direkt von A1 auf A wechseln möchte, muss zur Praxisprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein.

 

Für Personen, die ab dem 39. Geburtstag,

die Lenkberechtigung der Klasse A erwerben, wird die praktische Ausbildung auf 16 Fahrlektionen ausgedehnt. Davon müssen die letzten vier Lektionen im öffentlichen Verkehr als Einheit durchgeführt werden, die zudem einen hohen Anteil an Freilandstraßen umfassen muss.

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