KLASSE A
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 23,5 Jahre – ohne Vorbesitz der Klasse A2
Bei Besitz von A2 frühestens 1,5 Jahre nach der erfolgreichen A2-Fahrprüfung
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
- Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Besitz der Klasse B)
Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:
- Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten: 20 UE (entfällt bei Besitz der Klasse B)
- Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer: 6 UE
- 14 Fahrlektionen
Theorieprüfung:
Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:
- Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten. (entfällt bei Besitz der Klasse B)
- Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
Fahrprüfung:
Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden.
Sie besteht aus:
- Sicherheitskontrollen vor Fahrantritt
- Fahrübungen
- Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Führerscheindokument:
Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.
Führerschein auf Probe:
Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde.
Mehrphasenausbildung:
Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
- Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4-14 Monate nach der Prüfung)
Upgrade von A1 oder A2 auf A:
Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse.
Nach zwei Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A entweder eine Praxisprüfung abgelegt werden, oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining.
Wer direkt von A1 auf A wechseln möchte, muss zur Praxisprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein.
Für Personen, die ab dem 39. Geburtstag,
die Lenkberechtigung der Klasse A erwerben, wird die praktische Ausbildung auf 16 Fahrlektionen ausgedehnt. Davon müssen die letzten vier Lektionen im öffentlichen Verkehr als Einheit durchgeführt werden, die zudem einen hohen Anteil an Freilandstraßen umfassen muss.