Kleinmotorrad - A1 - Aschauer

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Der Weg zum Führerschein der:
Klasse A1 (125er)

Ausbildungsbeginn 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.

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0043 7242 42 222

Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 15,5 Jahre – gleichzeitig kann auch die B-Ausbildung mit dem L17-Modell begonnen werden.
– Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
– Erste-Hilfe-Kurs

Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:
• Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten: 20 UE
• Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer: 6 UE
• 14 Fahrlektionen inkl. Sonderausbildung „Erlangung von Risikokompetenz“

Theorieprüfung:
Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren:
• Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten.
• Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

Fahrprüfung:
Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden.
Sie besteht aus:

• Sicherheitskontrollen vor Fahrantritt
• Fahrübungen
• Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
• Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

Führerscheindokument:
Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.

Führerschein auf Probe:
Die Probezeit dauert drei Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.

Mehrphasenausbildung:
Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:
• Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
• Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4-14 Monate nach der Prüfung)

Hinweise
Beachte gesetzliche und wichtige Informationen

  • Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag.
  • Probezeit 3 Jahre
  • Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren
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