Starte noch heute mit der Fahrschule Aschauer. Unsere langjährige Erfahrung, motivierten Fahrlehrer und neuesten Fahrzeuge begleiten dich dabei. Wir versuchen für dich und deine Wünsche die beste Lösung zu finden. Ob FahranfängerIn oder WiedereinsteigerIn, das breite Angebot der Fahrschule Aschauer holt dich dort ab, wo du gerade stehst.
Persönliche Voraussetzungen: Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen: – 15,5 Jahre – gleichzeitig kann auch die B-Ausbildung mit dem L17-Modell begonnen werden. – Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) – Erste-Hilfe-Kurs
Fahrschulausbildung: Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren: • Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten: 20 UE • Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer: 6 UE • 14 Fahrlektionen inkl. Sonderausbildung „Erlangung von Risikokompetenz“
Theorieprüfung: Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2, oder A zu absolvieren: • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten. • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
Fahrprüfung: Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus:
• Sicherheitskontrollen vor Fahrantritt • Fahrübungen • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Führerscheindokument: Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der gesamten EU.
Führerschein auf Probe: Die Probezeit dauert drei Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Mehrphasenausbildung: Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren: • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (4-14 Monate nach der Prüfung)