Starte noch heute mit der Fahrschule Aschauer. Unsere langjährige Erfahrung, motivierten Fahrlehrer und neuesten Fahrzeuge begleiten dich dabei. Wir versuchen für dich und deine Wünsche die beste Lösung zu finden. Ob FahranfängerIn oder WiedereinsteigerIn, das breite Angebot der Fahrschule Aschauer holt dich dort ab, wo du gerade stehst.
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen: – 2 Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, – 2 Monate vor dem 16. Geburtstag ohne deren Zustimmung – Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen. – Es ist kein Erste-Hilfe-Kurs nötig.
Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist beim Erwerb der Klasse AM zu absolvieren:
– Theoriekurs 6 UE – Praxis 6 UE am Übungsplatz, 2 UE im Straßenverkehr
Theorieprüfung: -Computertest
Fahrprüfung: Es gibt keine Fahrprüfung, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.
Führerscheindokument: – Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. – Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.
Führerschein auf Probe:
Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.
Hinweise
Beachte gesetzliche und wichtige Informationen
Klasse AM Code 117: Einspurige und dreispurige Mopeds mit max. 50ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit, sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600W Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Ausstellung des Führerscheins mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab dem 15. Geburtstag, sonst ab dem 16. Geburtstag.
Keine Mehrphasenausbildung
Keine Probezeit
0,1 Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag