Moped - AM - Aschauer

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Der Weg zum Führerschein der:
Klasse AM - Moped

Ausbildungsbeginn 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.

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0043 7242 42 222

Persönliche Voraussetzungen:

Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen:
– 2 Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten,
– 2 Monate vor dem 16. Geburtstag ohne deren Zustimmung
– Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft,
   die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen.
– Es ist kein Erste-Hilfe-Kurs nötig.

 

Fahrschulausbildung:

Die Fahrschulausbildung ist beim Erwerb der Klasse AM zu absolvieren:

– Theoriekurs 6 UE
– Praxis 6 UE am Übungsplatz, 2 UE im Straßenverkehr

 

Theorieprüfung:
-Computertest

 

Fahrprüfung:
Es gibt keine Fahrprüfung, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.

 

Führerscheindokument:
– Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.
– Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.

 

Führerschein auf Probe:

Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.

 

Mehrphasenausbildung:

Es gibt keine Mehrphasenausbildung.

Hinweise
Beachte gesetzliche und wichtige Informationen

  • Klasse AM Code 117: Einspurige und dreispurige Mopeds mit max. 50ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit, sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600W Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
  • Ausstellung des Führerscheins mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab dem 15. Geburtstag, sonst ab dem 16. Geburtstag.
  • Keine Mehrphasenausbildung
  • Keine Probezeit
  • 0,1 Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag
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