Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen: – 2 Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, – 2 Monate vor dem 16. Geburtstag ohne deren Zustimmung – Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen. – Es ist kein Erste-Hilfe-Kurs nötig.
Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist beim Erwerb der Klasse AM zu absolvieren:
– Theoriekurs 6 UE – Praxis 6 UE am Übungsplatz, 2 UE im Straßenverkehr
Theorieprüfung: -Computertest
Fahrprüfung: Es gibt keine Fahrprüfung, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.
Führerscheindokument: – Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. – Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.
Führerschein auf Probe:
Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.
Hinweise
Beachte gesetzliche und wichtige Informationen
Klasse AM Code 117: Einspurige und dreispurige Mopeds mit max. 50ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit, sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600W Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Ausstellung des Führerscheins mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab dem 15. Geburtstag, sonst ab dem 16. Geburtstag.
Keine Mehrphasenausbildung
Keine Probezeit
0,1 Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag