Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit dem B-Führerschein nur dann gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht über 3.500 kg liegt.
Das geht sich bei vielen Pferdeanhängern oder Wohnwagen nicht aus.
Mit der u.a. Fahrschulausbildung darf die Summer der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und schwerem Anhänger 4.250 kg erreichen.
Fahrschulausbildung:
Die Fahrschulausbildung ist beim Erwerb von Code 96 zu absolvieren:
Theorieausbildung 3 UE
Praxis 4 UE erforderlich
Theorieprüfung:
KEINE Theorieprüfung
Fahrprüfung:
KEINE Fahrprüfung
Führerscheindokument:
Der Führerschein wird mit der Ausbildungsbestätigung auf der Behörde beantragt. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.
Führerschein auf Probe:
Es gibt keine Probezeit.
Mehrphasenausbildung:
Es gibt keine Mehrphasenausbildung.
Allgemeines
Diese Zusatzausbildung kann sogar im Rahmen jeder Fahrschulausbildung für die Klasse B miterledigt werden, denn es ist kein Mindestbesitz des B-Führerscheins vorgeschrieben.
Nach der insgesamt siebenstündigen Ausbildung kann man jedoch auch zur Führerscheinprüfung für die Klasse BE antreten. Dann darf auch die Gewichtsgrenze von 4.250 kg für das gesamte Gespann überschritten werden.