In Österreich darf im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft die Klasse F bereits mit 16 Jahren erworben werden und berechtigt zum Lenken aller Traktoren bis 50 km/h mit allen Arten von Anhängern bis 50 km/h und 40 t Gesamtmasse. Auch selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Häcksler oder Harvester) bis 50 km/h sind eingeschlossen. Mit 18 Jahren dürfen auch Traktoren mit anderer Verwendung (Kommunaldienst oder Gütertransport) gelenkt werden.
- Zugmaschinen, Motorkarren, Transportkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeuge (zB Raupen)
- alle ein- und mehrspurigen Mopeds
- Leichtkraftfahrzeuge